Geschäftsordnung

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§ 1 Teilnahme an Veranstaltungen

Der Verein nimmt in Uniform/Tracht und Standarte an folgenden Veranstaltungen teil:

  1. am jährlichen Schützenfest der St. Johannes Schützenbruderschaft 1653 e.V. Salzkotten
  2. am Winterball der Schützenbruderschaft, soweit Uniform/Tracht und Fahnenabordnungen beim Ball vorgesehen sind
  3. am Bezirksjungschützentag
  4. am Diözesan- und auch evtl. am Bundesjungschützentag
  5. am Kreisschützenfest des Kreisschützenbundes Büren
  6. an Trauungen und auch Beerdigungen von Vereinsmitgliedern
  7. an der Fronleichnamsprozession in Salzkotten
  8. an kirchlichen Sonderfeiern
  9. an den Feierlichkeiten zum Volkstrauertag in Salzkotten
  10. an sonstigen Veranstaltungen auf Wunsch der Schützenbruderschaft und nach Entscheidung des Vorstandes der Sportschützen

§ 2 Uniform/Tracht bei Schützenumzügen und vorgenannten Veranstaltungen

Jungschützen: schwarze Hose, weißes Hemd, grüne Krawatte, schwarze Schuhe u. Socken, je nach Witterung zusätzlich schwarze Jacke oder Vereinsbekleidung (z.B.Pulli)

Sonstige Vereinsmitglieder: Schützentracht der St. Johannes Schützenbruderschaft

Die 2 Standartenträger werden jeder mit einer goldenen Fangschnur (einfaches Geflecht) und einem Schulterstück (grün/gold) ausgestattet.

Der Standarten Kornett wird mit einer goldene Fangschnur jedoch in Doppelgeflechtausführung und einem Schulterstück (grün/gold) ausgestattet.

Die 3 Stellvertreter erhalten auf Wunsch ebenfalls ein Schulterstück und sind berechtigt dieses jederzeit zu tragen.

Der Jugendwart erhält 2 goldene Schulterstücke. Zusätzlich erhält er den Ärmelaufnäher „Jugendwart“.

Der stellv. Jugendwart erhält 2 Schulterstücke (grün/gold). Zusätzlich erhält er den Ärmelaufnäher „stellv. Jugendwart“.

Die vorgenannten Personen tragen die normale Schützentracht der Schützenbruderschaft zusätzlich jedoch noch weiße Handschuhe.

Die Fangschnüre und die Einzel-Schulterstücke sind rechts zu tragen. Die Fangschnüre und die Schulterstücke, sowie die Ärmelaufnäher „Jugendwart“ und „stellv. Jugendwart“, werden durch den Verein an die jeweiligen Amtsinhaber ausgehändigt. Sie sind beim Ausscheiden aus dem Amt wieder an den Verein zurück zugeben.

Der 1. Vorsitzende (Schießmeister) kann den Ärmelaufnäher „Schießmeister“ tragen (auf eigene Kosten). Beim Ausscheiden aus dem Amt ist dieser wieder abzulegen.

Eine Kenntlichmachung jedweder Art von weiteren Vorstandsmitglieder ist nicht vorgesehen.

§ 3 Teilnahme an Schießwettbewerben

Der Verein nimmt teil an:

  1. den jährlichen Rundenwettkämpfen des Diözesanverbandes Paderborn-Nord im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften mit entsprechend zu bildenden Mannschaften
  2. den Bezirks-, sowie im Einzelfall auch an den Diözesan- und nach dortiger Qualifikation auch an den Bundesmeisterschaften im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften
  3. den Bezirksprinzenschießen, nach Qualifikation auch auf Diözesan- und auch auf Bundesebene im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften / BdSJ.
  4. den Rundenwettkämpfen des Schützenkreises Paderborn-Büren im Westfälischen Schützenbund, soweit hierfür Schützen zur Verfügung stehen.
  5. den Stadtmeisterschaften im Stadtgebiet von Salzkotten
  6. Schießsportveranstaltungen anderer Vereine, sofern hier der Wunsch danach besteht

Vor dem Termin des Meldeschluß der RWK ist eine Versammlung der Mannschaftsschützen und der Schießleiter einzuberufen, um eine endgültige Aufstellung der an der neuen RWK-Saison teilnehmenden Mannschaften vorzunehmen.

Für jede Mannschaft ist vereinsintern ein Verantwortlicher, bzw. Betreuer zu benennen.

§ 4 Schießstandaufsicht

Die Standaufsicht auf dem Schießstand wird durch einen qualifizierten Schießleiter ausgeübt. Die Ausführungen des WaffG, sowie der Sportordnungen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, sowie des Deutschen Schützenbundes, sind zu beachten.

Er ist zusätzlich für das Aufschließen der Waffentresore zu Beginn des Trainings, sowie für das ordnungsgemäße Verschließen der Waffen nach dem Training zuständig.

Im Aufenthaltsraum ist während der Trainingszeiten durch eine Raumaufsicht für einen reibungslosen Ablauf der Trainingsabende zu sorgen. Hierunter fällt u.a. der Getränkeverkauf, der Munitionsverkauf, Herausgabe von Scheiben etc., die Führung der Trainingsberichte in Zusammenarbeit mit der Standaufsicht und auch das Aufräumen des Aufenthaltsraumes zum Ende der angesetzten Trainingszeit.

Die entsprechenden Dienstpläne werden durch den 1. Vorsitzenden bzw. durch einen Beauftragten (z.B. sportlicher Leiter) erstellt. Die Dienstzeiten ergeben sich daraus.

Bei Verspätungen der Dienstaufnahme bis zu 15 Minuten ist ein Strafgeld in Höhe von derzeit 2,- € zu zahlen. Bei größeren Verspätungen oder gar unentschuldigtem Fernbleiben ist ein Strafgeld in Höhe von derzeit 5,- € zu zahlen.

Über eine Veränderung der Höhe der Strafgelder entscheidet der Vorstand.

§ 5 Beiträge

1. Mitgliedsbeiträge

Kinder bis einschl. 14 Jahre 18,00 €
Jugendliche von 15 – 18 Jahre 24,00 €
Erwachsene ab 19 Jahre 40,00 €

Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr werden einmal jährlich, und zwar im 1. Quartal, per Lastschrift eingezogen. Bei Neueintritten ist die Höhe des ersten Mitgliedsbeitrags abhängig vom Zeitpunkt des Beitritts wie folgt gestaffelt und wird unmittelbar nach der Erklärung des Beitritts eingezogen:

  • Beitritt im 1. Quartal: 100% des Jahresbeitrags
  • Beitritt im 2. Quartal: 75% des Jahresbeitrags
  • Beitritt im 3. Quartal: 50% des Jahresbeitrags
  • Beitritt im 4. Quartal: 25% des Jahresbeitrags

Eine entsprechende Beitrittserklärung inkl. Einzugsermächtigung ist durch jedes Vereinsmitglied abzugeben. Bei Minderjährigen ist diese Erklärung, sowie eine zusätzliche Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Die Mitgliedschaft im Verein Sportschützen ist derzeit nicht mit einer Mitgliedschaft in der Schützenbruderschaft St. Johannes 1653 e.V. Salzkotten verbunden.

Über eine Veränderung der Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Jahreshauptversammlung.

2. Sonstige Beiträge

Munition für die vereinseigenen Druckluftwaffen ist über den Verein zu beziehen. Es ist der jeweils aktuelle Einkaufspreis der Munition zu entrichten. Eigene Munition darf nur nach Rücksprache mit dem Vorstand benutzt werden.

Bei interessierten Nichtmitgliedern (Aufnahmekandidaten) wird Munition zum Zwecke des Ausprobierens des Schießsportes vom Verein gestellt.

Über eine Veränderung der sonstigen Beiträge entscheidet der Vorstand.

3. Beiträge für Leistungsabzeichen, Kordeln, Ärmelwappen u.a.

3.a) Leistungsabzeichen

Leistungsnadeln des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften werden nach Erringen der jeweiligen Mindestringzahlen durch den Verein beantragt. Die Kosten für die Abzeichen in der Schüler- und Jugendklasse sind durch den Erwerber anteilig zu bezahlen (2,50 €), ab Schützenklasse dann in voller Höhe. Sofern sich die Preise der Leistungsabzeichen seitens des BHDS verändern, werden diese Veränderungen entsprechend beim Verkauf der Abzeichen an die Mitglieder berücksichtigt.

Die Bedingungen für das Erreichen der Leistungsabzeichen ergeben sich aus der Sportordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften.

3.b) Schießkordeln

Die grüne, sowie die silber-grüne Kordel und die dazugehörigen 3 Eicheln (grün, silber, gold) werden bei Erreichen der entsprechenden Mindestringzahlen dem Schützen durch Verkauf zum aktuellen Einkaufspreis der Kordeln und Eicheln durch den Verein überreicht.

Die grüne Kordel, und nur diese, ist bei Erreichen der nächst höheren Stufe (silberne Kordel) mit Eicheln dem Verein kostenfrei durch den Schützen zu übergeben. Der Schütze erhält danach die silberne Kordel ohne weitere Kostenverrechnung (soweit die abzugebende Kordel und die dazugehörigen Eicheln in einem einwandfreien Zustand sind).

Die goldene Kordel wird durch den Verein als besondere Auszeichnung verliehen und zwar für herausragende Verdienste und Leistungen im Schießsport auf Diözesan- und Bundesebene. Bei Verdiensten und Erfolgen auf Bundesebene werden noch zusätzlich zur Kordel max. 3 Eicheln je nach Platzierung (3. Pl. grün, 2. Pl. zusätzl. silber, 1 Pl. zusätzl. Gold) verliehen.

Alle Kordeln werden in der Regel ohne besonderes Schulterstück, nur mit einem Uniformknopf befestigt, an der rechten Schulter der Uniformjacke getragen.

Die Bedingungen für das Erreichen der Kordeln, bzw. Eicheln und deren Trageweise, werden durch den Vorstand festgelegt.

3.c) Ärmelwappen

Das Vereins-Ärmelwappen kann durch jedes Vereinsmitglied zum aktuellen Einkaufspreis (derzeit 5,00- €) erworben werden. Es ist am linken Ärmel der Uniform im Oberarmbereich anzubringen. Nach Ausscheiden aus dem Verein ist das Abzeichen von der Uniform zu entfernen.

Über eine Veränderung der Beiträge für Leistungsabzeichen, Kordeln und Ärmelwappen entscheidet der Vorstand. Die Beträge sind bar zu entrichten.

4. Getränkeverkauf

Ein Getränkeverkauf (inkl. Süßigkeiten etc.) im Schießraum erfolgt während der Übungs- und Wettkampfabende, sowie bei sonstigen vereinsinternen Veranstaltungen. Die verkauften Getränke etc. werden in einer im Aufenthaltsraum ausliegenden Liste der Vereinsmitglieder eingetragen. Ebenso die an Vereinsmitglieder verkaufte Munition u. Streifenhalter. Die Abrechnung erfolgt über die beiden Kassierer. Wünschenswert ist die Abbuchung der Getränkeverkäufe im Lastschriftverfahren. Die Abrechnung erfolgt zum Ende eines jeden Quartals.

Bei anderen Veranstaltungen wie z.B. Hofstaatschießen, Bataillonsschießen etc. erfolgt ein Barverkauf.

Über die Höhe der Verkaufspreise entscheidet der Vorstand.

§ 6 Ausbildungskosten

Die Lehrgangsgebühren für den Schießleiterkurs, sowie auch den Jugendgruppenleiterkurs (erforderlich für den Jugendschießleiternachweis) werden in voller Höhe durch den Verein übernommen. Etwaige Nebenkosten, wie z.B. zusätzliche Unterbringungs- oder Verpflegungskosten, sind durch den Kursteilnehmer selbst zu tragen. Auch die Kosten für etwaige erforderliche Zusatzbescheinigungen/Lehrgänge (z.B. Erste Hilfe) müssen durch den Kursteilnehmer selbst bezahlt werden.

Die Lehrgangsteilnehmer verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge, dem Verein als Aufsicht/Gruppenleiter zur Verfügung zu stehen und entsprechende Aufsichtsdienste etc. zu übernehmen.

Über eine Veränderung der o.g. Kostenübernahmeregelung entscheidet der Vorstand.

§ 7 Schießraumnutzung

Der Schießraum und seine Nebenräume stehen grundsätzlich nur dem Zweck des Schießsports und den vereinsgebundenen Veranstaltungen zur Verfügung.

Die Nutzung der Räumlichkeiten für rein private Zwecke ist nicht zulässig.

Hiervon unberührt bleibt jedoch die offizielle Vermietung der Räumlichkeiten gemäß der vom Vorstand beschlossenen Bestimmungen.

Die Aufgaben der Vermietung werden durch den 1. Vorsitzenden oder einer durch den Vorstand beauftragten Person wahrgenommen.

§ 8 Aufgabenbereich des Vorstandes

Die Aufgabenbereiche innerhalb des Vorstandes werden durch vom Vorstand beschlossene Bestimmungen geregelt. Eine Veränderung dieser Bestimmungen kann nur durch den Vorstand erfolgen.

§ 9 Mittelverwendung

Vereinsmittel dürfen nur satzungsgemäß verwandt werden. Der Kreis der nach außen hin dafür verantwortlichen Personen ergibt sich aus der Satzung.

Im Innenverhältnis hat der 1. Vorsitzende bei der satzungsgemäßen Ausgabe von Vereinsgeldern (Anschaffungen, Reparaturen etc.) eine alleinige Handlungsvollmacht bis zu einer Höhe von 100,-€. In Absprache mit dem Kassierer, im Falle seiner Abwesenheit mit dem stellv. Kassierer, ist eine Mittelverwendung bis zu einer Höhe von 200,-€ zulässig. Alle darüber hinaus gehenden Ausgaben sind durch den Vorstand zu beschließen. Im Umkehrschluss ist diese Regelung auch für den Kassierer bindend.

Von diesem Prinzip, welches sich der Vorstand selbst auferlegt hat, kann für den Fall, dass eine sofortige Entscheidung zur Abwendung eines Nachteils für den Verein erforderlich ist, abgewichen werden.

Andere Vereinsmitglieder (auch Vorstandsmitglieder) sind nicht berechtigt irgend welche Ausgaben zu tätigen oder Veranlassungen zu treffen, die zu Mittelausgaben des Vereins führen würden. Ausgenommen hiervon ist jedoch, wenn Vereinsmitglieder durch den Vorstand, bzw. durch den 1. Vorsitzenden und/oder Kassierer im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen dazu beauftragt worden sind.

Über eine Veränderung der Höhe der o.g. Höchstgrenzen entscheidet der Vorstand.

§ 10 Ehrenämter

10.a) Standartenträger

Die Vereinsstandarte wird durch drei Mitglieder des Vereins zu den in § 1 aufgeführten Veranstaltungen getragen. Ihnen stehen drei Stellvertreter zur Seite.

Alle 6 Standartenträger (dies beinhaltet den Standarten Kornett) werden alle 3 Jahre in einer Mitgliederversammlung, in der auch der Vorstand zu wählen ist, gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand bestimmt in Absprache mit den Standartenträger einen aus deren Reihen, welcher als Verantwortlicher für die Standarte und deren Zubehör, deren Pflege, sowie für  den ordnungsgemäßen Ablauf bei der Wahrnehmung der Termine zuständig ist.

10.b) Kassenprüfer

In der selben Versammlung werden auch 2 Kassenprüfer aus den Reihen der Vereinsmitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Eine Wiederwahl ist jedoch nur für eine weitere Periode möglich. Die Kassenprüfer sollen nach Möglichkeit im Versatz gewählt werden, sodass sich die Amtszeit zweier Kassenprüfer immer um jeweils eine Wahlperiode überschneidet.

Bei allen Wahlen, auch bei denen zum Vorstand, gilt, dass eine Anwesenheitspflicht der zur Wahl stehenden Personen nicht gegeben sein muß, wenn diese Personen bereits im Vorfeld der Wahlversammlung gegenüber dem Vorstand ihre Bereitschaft zur Übernahme eines Amtes erklärt haben. Eine mündliche Zusage ist dabei ausreichend.

§ 11 Präsente und Spenden

Geschenke vom Verein anl. Jubiläen, Hochzeiten, Geburtstagen, u.ä. sollen den Wert von 25,- € nicht übersteigen. Bei an den Verein ausgesprochenen Einladungen sind zusätzlich 5,- € von jedem an der Veranstaltung teilnehmenden Vereinsmitglied beizuzahlen.

Spenden bzw. Aufmerksamkeiten (z.B. Kranz o.ä.) des Vereins anlässlich von Beerdigungen sollen den Wert von 100,- € nicht übersteigen.

Die Art der Spende ist vom Einzelfall abhängig. Die Entscheidung trifft der Vorstand.

Über Spenden und Zuwendungen sowie deren Höhe zu sonstigen Anlässen bzw. Ereignissen, bzw. über Veränderungen der o.g. Beträge, entscheidet der Vorstand.

§ 12 Prinzenschießen

Das Prinzenschießen wird jedes Jahr, nach Möglichkeit zu Beginn des Jahres, durchgeführt. Entsprechende Richtlinien sind vom Vorstand zu beschließen.

§ 13 Vereinsmeisterschaft

Die Vereinsmeisterschaften werden jedes Jahr, nach Möglichkeit im 1. Quartal eines jeden Jahres, durchgeführt. Entsprechende Richtlinien sind vom Vorstand zu beschließen.

§ 14 Bataillonsschießen

Das Bataillonsschießen ist ein Schießwettbewerb unter den Kompanien der St. Johannes Schützenbruderschaft Salzkotten. Der Wettbewerb findet jährlich statt. Die Sportschützen sind Ausrichter und laden die Kompanien dazu ein. Ein Übungsabend für alle Kompanien wird den Wettkampftagen voran gestellt. Die Siegerehrung findet am Schützenfestmittwoch    in der Mitgliederversammlung der Schützenbruderschaft („Weinprobe“) statt.

Die Regularien für den Wettbewerb wurden in Abstimmung mit den 4 Kompanien erstellt.

§ 15 Hofstaatvergleichsschießen

Das Hofstaatvergleichsschießen ist ein Schießwettbewerb zwischen den Mitgliedern des aktuellen und des alten Hofstaates. Auch dieser Wettbewerb ist jährlich durchzuführen. Die Sportschützen sind Ausrichter und laden die beiden Könige mit ihren Hofstaaten dazu ein. Die Siegerehrung findet direkt am Abend des Vergleichsschießens statt.

Die Regularien für den Wettbewerb wurden durch Rudolf Bracht erstellt.

Die Geschäftsordnung wurde zuletzt am 11.03.2024 durch den Vorstand geändert.